Das Oberverwaltungsgericht Münster gab in zweiter Instanz den Eltern eines zwölfjährigen Schülers recht. Die streng gläubigen “Zeugen Jehovas” hatten die Befreiung ihres Sohnes von der Vorführung des Filmes “Krabat” verlangt, welche von der Schulleitung abgelehnt wurde. Dieses empfanden die Eltern als rechtswidrig und klagten vor dem Verwaltungsgericht Münster. Dieses gab in erster Instanz der Schule recht. Der Richter argumentierte, das Grundrecht auf religiöse Kindererziehung verleihe den Eltern nicht das Recht, ihre Kinder von bestimmten Unterrichtsinhalten fernzuhalten. (Az.: 1 K 528/09) So weit- so gut. In zweiter Instanz wurde dieses Urteil nun vom Oberverwaltungsgericht Münster kassiert. Es ist der Meinung, die Schule hätte den Schüler von der Veranstaltung befreien müssen. Den ganzen Beitrag lesen »
Dass es sich bei der Saudi Arabischen „Behörde für die Verbreitung von Tugendhaftigkeit und Verhinderung von Lastern“ um eine Verbrecherbande handelt- geschenkt. Eine Verbrecherbande ist die saudische Regierung schließlich auch. Religionspolizeien gibt es in diversen islamischen Ländern. Ohne in das übliche „Islam bashing“ zu verfallen: Diese extreme Art religiöser Tyrannei ist eine islamische Spezialität. Den ganzen Beitrag lesen »
Auf dem Bundesparteitag der Piraten in Offenbach wurde am Wochenende ein klares Bekenntnis zur Trennung von Staat und Religion ins Programm aufgenommen. Der Antrag PA041 wurde mit deutlicher Mehrheit angenommen. In diesem Antrag bekennt sich die Partei zur Religionsfreiheit als individuellem Menschenrecht, aber ebenso zum Recht auf Freiheit von Religion. Verlangt wird, die weltanschauliche Neutralität des Staates wiederherzustellen, was die Beendigung der Privilegierung der christlichen Kirchen einschliesst. Die Religionszugehörigkeit soll vom Staat nicht mehr erfasst werden, die Einziehung der Kirchensteuer nicht mehr durch staatliche Stellen erfolgen. Zum Thema des konfessionellen Religionsunterrichtes an Schulen äussert sich dieser Antrag leider nicht, genausowenig zum heissen Eisen des sog. “Dritten Weges”. In einem Positionspapier zum Antrag offenbaren sich allerdings bemerkenswerte Risse im philosphischen Unterbau des Antrages. So wird hier von einer aus den “religiösen Kernen” abgeleiteten “Weltethik ” geschrieben und man sitzt der alten Lüge auf, auch eine säkulare Ethik würde sich direkt aus der Religion ableiten. Aber immerhin: Der Antrag ist ein Schritt in die richtige Richtung, wenn er auch noch viel Spielraum zur Konkretisierung wichtiger Antworten auf wichtige Fragen lässt.