27.03.2012
Anhörung im Bundestag: Kirchliches Arbeitsrecht “Ein bewährter Weg”
Schon wieder das Arbeitsrecht. Aber es ist im Moment halt aktuell. Am 26. März fand im Bundestag eine Anhörung statt, die aufgrund des eines Antrages der Linken zum Thema des sogenannten “dritten Weges” – des kirchlichen Arbeitsrechtes also – stattgefunden hat. Die Linkspartei kritisiert das deutlich geringere Schutzniveau der Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen gegenüber dem ihren Kollegen im nicht-kirchlichen Bereich. In der Anhörung äusserten sich Prof. Dr. Gregor Thüsing und der Arbeitsrechtler Prof. Dr. Jacob Joussen (5 Semester katholische Theologie) als Experten positiv über den “bewährten dritten Weg”. Von beiden Sachverständigen war kein anderes Fazit zu erwarten, sind sie doch als äusserst kirchnennahe Vertreter ihrer Fachgebiete bekannt. Beide tauchen als Vortragende bei den “Essener Gesprächen” auf, einer Veranstaltung kirchennaher Juristen und des Klerus’ in der seit vielen Jahren der bestehende staatskirchliche Klüngel juristisch festgeklopft wird. Auch weitere Veröffentlichungen der genannten Wissenschaftler lassen keinen Zweifel an ihrer kirchentreuen Haltung aufkommen. Katholisch.de, das offizielle Portal der katholischen Kirche in Deutschland feiert die Statements der genannten Experten mit einem Artikel, in dem sich das folgende schöne Zitat findet: Zentral für die Kirchen bei der Regelung ihrer Angelegenheiten sei der Begriff der Dienstgemeinschaft, wonach die Tätigkeit für die Kirche als “Auftrag und als Teilhabe am Heilswerk Jesu Christi” begriffen werde. Damit sei die “Geschäftsgrundlage” eine theologische, wenngleich die Einzelfragen juristischer Natur seien, die aber vor diesem besonderen Hintergrund geklärt werden müssten. Ähnlich äußerte sich der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing. Er betonte, das kirchliche Arbeitsrecht sei “ein bewährter Weg, den es weiterzugehen gilt”. Überflüssig zu sagen, dass die kritischen Stimmen in der Anhörung wie z.B. die von Hermann Lührs oder Wolfgang Lindenmaier keine Erwähnung finden. Besonders der Sachverständige Prof. Dr. Jens Schuber wies darauf hin dass die derzeitige Rechtslage es durchaus ermögliche, die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes auf die Betriebe der Caritas und der Diakonie anzuwenden. Derzeit wird das “tariflose” Arbeitsrecht der Kirchen zu Lohndumping missbraucht, um sich die an Tarfiverträge gebundenen Mitbewerber vom Hals zu halten. Zu den Missständen in den Mitarbeitervertretungen bei der Diakonie fand der Mitarbeitervertreter Wolfgang Lindenmaier folgende deutliche Worte “Die nicht-christliche Putzfrau darf meinen evangelischen Dreck wegmachen, ist aber von ihrer eigenen Interessenvertretung ausgeschlossen“. Mitarbeiter die keiner der Kirchen angehören sind tatsächlich in den Vertretungen vom passiven Wahlrecht ausgeschlosen. Er geht davon aus, das das von diesem Umstand zur Zeit bundesweit ca. 50% der Mitarbeiter betroffen sind. Tendenz steigend. Ein Skandal.