Der Fall eines wegen „Ehebruchs“ gekündigten Mitarbeiters der katholischen Kirchengemeinde Freudenstadt sorgte in den letzten Wochen für einiges Aufsehen. Bei dem gekündigten Mitarbeiter, der daraufhin klagte (und verlor), handelt es sich um einen Gemeinde- und Dekanatsjugendseelsorger. Den ganzen Beitrag lesen »
Auf dem Bundesparteitag der Piraten in Offenbach wurde am Wochenende ein klares Bekenntnis zur Trennung von Staat und Religion ins Programm aufgenommen. Der Antrag PA041 wurde mit deutlicher Mehrheit angenommen. In diesem Antrag bekennt sich die Partei zur Religionsfreiheit als individuellem Menschenrecht, aber ebenso zum Recht auf Freiheit von Religion. Verlangt wird, die weltanschauliche Neutralität des Staates wiederherzustellen, was die Beendigung der Privilegierung der christlichen Kirchen einschliesst. Die Religionszugehörigkeit soll vom Staat nicht mehr erfasst werden, die Einziehung der Kirchensteuer nicht mehr durch staatliche Stellen erfolgen. Zum Thema des konfessionellen Religionsunterrichtes an Schulen äussert sich dieser Antrag leider nicht, genausowenig zum heissen Eisen des sog. “Dritten Weges”. In einem Positionspapier zum Antrag offenbaren sich allerdings bemerkenswerte Risse im philosphischen Unterbau des Antrages. So wird hier von einer aus den “religiösen Kernen” abgeleiteten “Weltethik ” geschrieben und man sitzt der alten Lüge auf, auch eine säkulare Ethik würde sich direkt aus der Religion ableiten. Aber immerhin: Der Antrag ist ein Schritt in die richtige Richtung, wenn er auch noch viel Spielraum zur Konkretisierung wichtiger Antworten auf wichtige Fragen lässt.
Das fromme Magazin “Tag für Tag – Nachrichten aus Religion und Gesellschaft” des Deutschlandfunks brachte in der Ausgabe vom 01.07.2011 einen Beitrag über die zunehmende Kritik italienischer Steuerzahler am dort geltenden 8 von 1000 System. Dieses System erlaubt es, die obligatorische erhobene Kultursteuer wahlweise einer Konfession seiner Wahl oder auch anderen kulturellen Zwecken zukommen zu lassen. Der italienische Steuerzahlerbund hat nun festgestellt, daß der Löwenanteil der Gelder die von den Steuerpflichtigen anderen als kirchlichen Empfängern zugeordnet wurden letztendlich doch wieder bei der katholischen Kirche landet. Der erklärte Wille des Steuerzahlers wird entgegen der gesetzlichen Bestimmungen also weitgehend ignoriert.