23.12.2011
Schulpflicht vs. Religionsfreiheit
Das Oberverwaltungsgericht Münster gab in zweiter Instanz den Eltern eines zwölfjährigen Schülers recht. Die streng gläubigen “Zeugen Jehovas” hatten die Befreiung ihres Sohnes von der Vorführung des Filmes “Krabat” verlangt, welche von der Schulleitung abgelehnt wurde. Dieses empfanden die Eltern als rechtswidrig und klagten vor dem Verwaltungsgericht Münster. Dieses gab in erster Instanz der Schule recht. Der Richter argumentierte, das Grundrecht auf religiöse Kindererziehung verleihe den Eltern nicht das Recht, ihre Kinder von bestimmten Unterrichtsinhalten fernzuhalten. (Az.: 1 K 528/09) So weit- so gut. In zweiter Instanz wurde dieses Urteil nun vom Oberverwaltungsgericht Münster kassiert. Es ist der Meinung, die Schule hätte den Schüler von der Veranstaltung befreien müssen. Den ganzen Beitrag lesen »